
Für die Einreise nach Kroatien reicht dir als Deutscher, Österreicher oder Schweizer der gültige Personalausweis, ein Reisepass ist nicht nötig, ein Visum auch nicht, und das gilt bis 90 Tage Aufenthalt. Jedes Kind braucht ab Geburt ein eigenes Dokument (seit 2024 Personalausweis oder Reisepass, den Kinderreisepass gibt es nicht mehr), dein Hund den EU-Heimtierausweis mit Chip und Tollwutimpfung. Kroatien ist seit 2023 Schengen-Mitglied und zahlt in Euro, Slowenien hat die festen Kontrollen an der Grenze zu Kroatien am 12. Juni 2026 aufgehoben, Bargeld meldest du ab 10.000 Euro beim Zoll an. Stand: September 2026.
Am Übergang Bregana rollt der Verkehr an einem Samstag im Juli meist ohne Halt durch, die Kabinen sind besetzt, aber die Schranken offen: So sieht die Einreise nach Kroatien heute aus. Der Ausweis bleibt trotzdem griffbereit, weil Slowenien und Österreich stichprobenartig kontrollieren dürfen und der Vermieter ihn am Abend für die Gästeregistrierung sehen will. Welcher Übergang zu deiner Route passt und wo es sich staut, steht unter Grenzübergänge nach Kroatien, die Maut auf dem Weg im Maut-Rechner.
| Wer oder was | Dokument | Hinweis |
|---|---|---|
| Erwachsene aus DE, AT | Personalausweis oder Reisepass | gültig für die gesamte Reisedauer, vorläufige Dokumente werden anerkannt |
| Erwachsene aus der Schweiz | Identitätskarte oder Pass | Schweiz gehört zum Schengen-Raum, bis 90 Tage ohne Visum |
| Kinder jeden Alters | eigener Personalausweis oder Reisepass | Kinderreisepass wird seit 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt, Eintrag im Elternpass zählt seit 2012 nicht |
| Hund und Katze | EU-Heimtierausweis, Mikrochip, Tollwutimpfung | Impfung mindestens 21 Tage alt, Welpen ab rund 15 Wochen, bis 5 Tiere |
| Auto | Führerschein, Zulassungsbescheinigung Teil I | Kennzeichen gilt als Versicherungsnachweis, Grüne Karte empfohlen, Vollmacht bei fremdem Fahrzeug |
| Bargeld | Anmeldung beim Zoll ab 10.000 Euro | gilt für Ein- und Ausreise, unaufgefordert und schriftlich |
| Unterkunft | Ausweis zum Check-in | Vermieter meldet dich binnen 24 Stunden im eVisitor-System |
Als deutscher oder österreichischer Staatsbürger brauchst du für Kroatien keinen Reisepass. Ein gültiger Personalausweis genügt, er muss nur für die gesamte Reisedauer gültig sein, ein bereits abgelaufener Ausweis wird nicht akzeptiert. Auch der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass werden anerkannt. Schweizer reisen mit der Identitätskarte oder dem Pass ein, die Schweiz ist Schengen-Mitglied, deshalb gelten dieselben 90 Tage ohne Visum. Für Österreicher gilt exakt dasselbe wie für Deutsche: Personalausweis oder Reisepass, kein Visum, keine Anmeldung bis 90 Tage.
Seit dem 26. Juni 2012 zählt der Eintrag im Pass der Eltern nicht mehr, jedes Kind braucht ein eigenes Reisedokument, unabhängig vom Alter. Seit dem 1. Januar 2024 stellt Deutschland keine Kinderreisepässe mehr aus. Für Kroatien reicht Kindern der Personalausweis, den es seit 2024 ab Geburt gibt, alternativ ein regulärer Reisepass. Ein noch gültiger alter Kinderreisepass ist bis zu seinem Ablaufdatum weiter verwendbar, verlängern lässt er sich nicht mehr. Reist ein Kind nur mit einem Elternteil oder mit den Großeltern, ist eine formlose Einverständniserklärung des anderen Elternteils mit Kopie von dessen Ausweis sinnvoll, verlangt wird sie an der kroatischen Grenze in der Regel nicht, bei Kontrollen im Schengen-Raum aber gelegentlich.
Kroatien ist seit dem 1. Januar 2023 Mitglied des Schengen-Raums. Slowenien hatte an seiner Grenze zu Kroatien zeitweise wieder feste Kontrollen eingeführt und diese am 12. Juni 2026 aufgehoben. Österreich kontrolliert an der eigenen Grenze zu Slowenien weiterhin stichprobenartig, das betrifft dich auf der Durchreise mit dem Auto also potenziell zweimal. Für EU-Bürger ändert das an der Einreise selbst nichts, der Personalausweis reicht weiterhin, an starken Reisetagen im Sommer lohnt aber ein Zeitpuffer. Das seit Herbst 2025 eingeführte elektronische Ein- und Ausreisesystem der EU (EES) mit Fingerabdruck und Gesichtsbild betrifft nur Reisende ohne EU-, EWR- oder Schweizer Pass, für dich als EU-Bürger ändert sich an der Grenze nichts. Details zur Anreise mit dem Auto, inklusive Mautkosten, findest du unter Anreise nach Kroatien.
Für den klassischen Urlaub bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen brauchst du als EU-Bürger keine Anmeldung, das deckt jede normale Reisedauer locker ab. Bleibst du länger, etwa für einen Langzeitaufenthalt oder Wohnmobil-Winter, musst du dich spätestens acht Tage nach Ablauf der 90-Tage-Frist bei der zuständigen Polizeidienststelle melden, am Aufenthaltsort, am Sitz des Arbeitgebers oder dort, wo du arbeitest. Nach der Anmeldung erhältst du einen biometrischen Aufenthaltsausweis, der fünf Jahre gültig ist. Diese Meldepflicht gilt unabhängig von der freien Wohnsitzwahl, die dir als EU-Bürger ohnehin zusteht.
Für persönliche Reisegepäckstücke gelten innerhalb der EU keine Zollformalitäten, Kroatien ist seit 2013 EU-Mitglied. Für Genussmittel wie Alkohol und Tabak, die du steuerfrei aus einem anderen EU-Land mitbringst, gelten EU-weite Richtmengen für den Eigenbedarf: mindestens 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 Kilogramm Rauchtabak, 10 Liter Spirituosen, 20 Liter aufgespriteter Wein, 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier. Wichtig ist die Deklarationspflicht für Bargeld: Ab 10.000 Euro oder dem Gegenwert in anderen Währungen musst du die Summe beim Zoll melden, unaufgefordert und schriftlich, das gilt für Ein- und Ausfuhr gleichermaßen. Zu den meldepflichtigen Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks und der Wert von Edelmetallen wie Gold oder Silber. Verboten ist die Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern ohne Genehmigung des zuständigen Ministeriums, ebenso das Sammeln geschützter Muscheln und archäologischer Fundstücke an Stränden und Tauchplätzen.
Egal ob Ferienhaus, Apartment oder Campingplatz: Dein Gastgeber ist gesetzlich verpflichtet, dich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft im staatlichen eVisitor-System zu registrieren. Deshalb wird bei jedem Check-in dein Ausweis oder Reisepass verlangt, das ist Standardverfahren und kein Grund zur Sorge. Mehr zu Kurtaxe und Buchungspraxis liest du auf unserer Ferienhaus-Seite.
Für die Einreise mit Hund oder Katze aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz gelten die EU-Regeln für Heimtierreisen, Kroatien verlangt für den Urlaub nichts zusätzlich: EU-Heimtierausweis, ein vor der Tollwutimpfung gesetzter Mikrochip und eine Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage zurückliegt. Welpen dürfen frühestens mit 12 Wochen geimpft werden und sind damit ab rund 15 Wochen reisefähig. Bis zu fünf Tiere kommen an jedem Grenzübergang durch, mehr nur an Übergängen mit tierärztlicher Kontrollstelle.
Bei den Rassen ist Kroatien strenger als Deutschland: Bullterrier-Typen (Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Miniatur Bullterrier und ihre Mischlinge) dürfen nur einreisen, wenn sie in einem FCI-Zuchtbuch eingetragen sind und du den Abstammungsnachweis vorlegst, ohne diese Papiere ist die Einreise nicht möglich. Für Dobermann, Rottweiler, Deutschen und Belgischen Schäferhund, Doggen, Mastino, Bernhardiner und deren Kreuzungen gilt in der Öffentlichkeit Maulkorb- und Leinenpflicht, aber kein Einreiseverbot. Hundestrände, Fähren und Restaurants mit Hund stehen auf der Seite Kroatien mit Hund.
Mit dem eigenen Auto brauchst du den EU-Führerschein (ein internationaler ist nicht nötig, der Schweizer Führerschein wird anerkannt), die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Pflichtausstattung mit Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten. Das Kennzeichen gilt in Kroatien als Versicherungsnachweis, die Grüne Karte ist nicht Pflicht, aber bei einem Unfall hilfreich. Fährst du ein Auto, das nicht auf dich zugelassen ist (Firmenwagen, Auto der Eltern), nimm eine Vollmacht des Halters mit. Was die Fahrt über Österreich und Slowenien an Vignetten und Maut kostet, rechnet der Maut-Rechner Route für Route vor.
Nein, für EU-Bürger und Schweizer reicht ein gültiger Personalausweis beziehungsweise die Identitätskarte. Das Dokument muss für die gesamte Reisedauer gültig sein, ein abgelaufener Ausweis wird nicht akzeptiert.
Dieselben wie Deutsche: Personalausweis oder Reisepass, kein Visum, keine Anmeldung bis 90 Tage. Für Kinder ein eigenes Dokument, für den Hund den EU-Heimtierausweis, fürs Auto Führerschein und Zulassungsschein.
Ja, ab Geburt. Seit 2012 zählt der Eintrag im Elternpass nicht mehr, seit dem 1. Januar 2024 gibt es keinen Kinderreisepass mehr. Kinder reisen mit einem eigenen Personalausweis oder einem regulären Reisepass, ein noch gültiger alter Kinderreisepass gilt bis zu seinem Ablaufdatum.
Die wichtigsten Änderungen: Slowenien hat die festen Grenzkontrollen zu Kroatien am 12. Juni 2026 aufgehoben, seit dem 1. Juli 2026 gilt in Kroatien ein deutlich schärferer Bußgeldkatalog (bis 2.700 Euro für die schwersten Verstöße), die Autobahnmaut ist seit Januar 2026 rund 3,5 Prozent teurer und wird ab März 2027 schrankenlos, und Kinder brauchen seit 2024 statt des Kinderreisepasses einen Personalausweis oder Reisepass.
Bullterrier-Typen ohne FCI-Abstammungsnachweis: Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Miniatur Bullterrier und ihre Mischlinge. Mit FCI-Papieren dürfen sie einreisen. Weitere Rassen wie Dobermann, Rottweiler, Schäferhund, Doggen und Mastino brauchen in der Öffentlichkeit Maulkorb und Leine, sind aber nicht verboten.
Bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ganz ohne Anmeldung. Für längere Aufenthalte musst du dich innerhalb von acht Tagen nach Ablauf dieser Frist bei der örtlichen Polizei melden und erhältst einen fünf Jahre gültigen biometrischen Aufenthaltsausweis.
So viel du willst, Ein- und Ausfuhr sind unbegrenzt. Ab einem Betrag von 10.000 Euro oder dem Gegenwert in anderer Währung musst du das Bargeld allerdings unaufgefordert beim Zoll deklarieren.
Slowenien hat seine festen Kontrollen an der Grenze zu Kroatien am 12. Juni 2026 aufgehoben, Österreich kontrolliert an seiner Grenze zu Slowenien weiterhin stichprobenartig. Für die Einreise selbst reicht EU-Bürgern der Personalausweis. Die einzelnen Übergänge samt Stau-Praxis stellt dir die Seite Grenzübergänge vor.
Die Landesvorwahl ist +385 beziehungsweise 00385, gültig für Festnetz- und Mobilfunknummern gleichermaßen. Die führende 0 der Ortsvorwahl entfällt bei Anrufen aus dem Ausland.
Das österreichische Außenministerium stuft Kroatien in Sicherheitsstufe 1 ein, das steht für einen guten Sicherheitsstandard. Seit März 2026 gilt das Land zudem offiziell als minenfrei. Von Frühling bis Herbst besteht regional Waldbrandgefahr, die zu Straßensperrungen führen kann. Stand: September 2026
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