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ZollvorschriftenZollvorschriften

Die Zollvorschriften der Republik Kroatien sind den Standards der EU-Länder angepasst. Fremde Währungen können unbeschränkt ein- und ausgeführt werden, während dies für die heimische Währung nur bis zu einem Betrag von 2000 Kuna gilt.

Eine wertvollere Fotoausrüstung bzw. andere technische Ausrüstungen sollte an der Grenze angemeldet werden. Für in Kroatien gekaufte Waren, die aus dem Land ausgeführt werden, kann die entrichtete Mehrwertsteuer an der Grenze zurückverlangt werden. Es ist zu beachten, dass es bei einem Kauf im Wert von über 500 Kuna erforderlich ist, vom Verkäufer ein Formblatt für die Steuerrückerstattung zu verlangen und es am Grenzübergang bei der Ausreise aus Kroatien abstempeln zu lassen.
Die Mehrwertsteuer beträgt in Kroatien derzeit 22%. Hinweis: Detailierte Informationen finden Sie auf der Webseite der Zollbehörde der Republik Kroatien unter www.carina.hr.
Für Touristen hat das kroatische Zollamt eine Broschüre im PDF Format (auf Deutsch) mit den wichtigsten Einreisebestimmungen bereitgestellt.

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