Einreisebestimmungen:
Hunde, die in Begleitung ihrer Besitzer nach Kroatien einreisen, müssen bei der Einreise in das Land mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren tätowierten Nummer gekennzeichnet sein, die auch im Impfausweis eingetragen sein muss.
Eine mindestens 15 Tage und nicht älter als 6 Monate alte Bescheinigung über die Tollwutimpfung ist vorzulegen.
Es besteht kein generelles Verbot zur Einreise für bestimmte Hunderassen, es sei denn, sie sind aufgrund ihrer angeborenen Eigenschaften und aggressiven Instinkte bzw. antrainierten Verhaltensweisen gefährlich für die Sicherheit der Menschen. Für folgende Rassen gilt Maulkorb- und Leinenpflicht:
Dobermann, Amerikanischer Staffordshire, Bullterrier, Pit-Bulltellrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund
Am Strand gilt grundsätzlich:
Vermeiden Sie unnötigen Kontakt mit einheimischen und insbesondere mit herrenlosen Artgenossen, da dabei Krankheiten übertragen werden könnten.
Beschränken Sie die Bewegungsaktivitäten Ihres Tieres in der Mittagshitze und suchen ihm einen kühlen, schattigen Liegeplatz. Ausreichend Süßwasser ist notwendig und auf keinen Fall Salzwasser trinken lassen.
Auch Hunde können Sonnenbrand bekommen, besonders gefährdet ist der Nasenspiegel, vor allem, wenn er helle, unpigmentierte Stellen hat. Cremen Sie ihren Liebling mit einer wasserfesten Sonnencreme ein.
Hunde mit weißem, kurzen Fell sollten sich möglichst nur im Schatten aufhalten.
Wenn ihr Hund im Meer schwimmen war, sollten Sie ihn am Abend immer mit Süßwasser abduschen, damit sein Fell nicht verklebt.
Denken Sie bitte daran, einen Kotbeutel immer dabei zu haben, damit Sie sein „Geschäft“ entsorgen können.
Das Baden des Hundes ist nur bei 100 m Mindestentfernung vom offiziellen Badestrand erlaubt. Ausnahme sind kleine Buchten, wilde Strände usw. Allgemein gilt die Anleinpflicht. Die Mitnahme von Haustieren in die gemieteten Objekte steht meist bei der Objektbeschreibung.

